Kurz gesagt: Sobald du ein eigenes Einkommen erzielst, ist es in der Regel erforderlich, eine Steuererklärung einzureichen, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung anfordern. In der Regel musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen (was sinnvoll ist, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden). Verpflichtend ist die Abgabe dann, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Darüber hinaus musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhältst. Bei Verheirateten kann die Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kann formlos eine Verlängerung beantragt werden. Wenn für die Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des Folge-Folgejahres. Für freiwillige Steuererklärungen besteht eine Frist von vier Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr.
Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle mit deinem Beruf in Verbindung stehenden Ausgaben können hier angegeben werden, z.B. Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Darüber hinaus können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.
Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel über den Steuerberater).
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